Internet - kurz und bündig

Version 2021-01-08

Internet und Internet-Dienste

Über das Internet empfangen und versenden wir Daten und Dokumente, beispielsweise E-Mails.

Das Internet verbindet unseren Computer (PC, Laptop, Tablet, Smartphone, usw.) mit dem Computer (E-Mail-Server) des von uns genutzten E-Mail-Dienstanbieters (E-Mail Service Provider, z.B. mail.ch). Über das Internet ist auch der Computer des Empfängers mit dem E-Mail-Server seines E-Mail Service Providers verbunden. Und das Internet verbindet auch die beiden E-Mail-Server miteinander.

Die E-Mail-Nachrichten werden zwischen den Computern als Datenpakete übertragen.

Das Internet ist das weltumspannende Netzwerk zur Übertragung von Datenpaketen zwischen den angeschlossenen Rechnern.

E-Mail ist ein Dienst (service), der das Internet zur Übertragung der Nachrichten nutzt - ein Internet-Dienst. Ebenso ist das World Wide Web (WWW) ein Dienst. Dienste wie beispielsweise WhatsApp, die ebenfalls das Internet zur Übertragung der Inhalte nutzen, bezeichnet man auch häufig einfach als Applikationen oder App.

Struktur des Internets

Das Internet ist ein weltumspannendes Computernetzwerk. Es dient zur Übertragung von Datenpaketen zwischen den an das Internet angeschlossenen Computern.

Teilnetze (Autonomous Systems)

Das Internet besteht aus Zehntausenden von Teil-Netzen (Autonomous Systems).

Die Teil-Netze sind miteinander über Kabel so verbunden, dass jeder an das Internet angeschlossene Computer mit jedem anderen Computer im Internet Daten austauschen kann. Das Internet wird deshalb auch als das "Netz der Netze" bezeichnet.

Die mehr als 80'000 einzelnen Autonomous Systems (AS) sind unterschiedlich gross, und ihre Anzahl ist von Land zu Land verschieden.  (Details) 

Das Internet als Ganzes gehört niemandem.

Die Teil-Netze hingegen gehören den jeweiligen Betreibern: Unternehmen, Banken, Versicherungen, Elektrizitätswerke, Industriebetriebe, Forschungseinrichtungen, Verwaltungseinheiten, Genossenschaften, usw.  (Switzerland ASN Summary) 

Die Betreiber verbinden ihre Teil-Netze über Glasfaserkabel mit anderen Teil-Netzen. Dabei achten Sie darauf, dass die Datenpakete beim Ausfall einer Verbindung über eine andere Verbindung trotzdem weitergeleitet werden können. So können zwar Teile des Internets zeitweise ausfallen, aber ein Ausfall des gesamten Internets ist sehr unwahrscheinlich.

Kontinente sind teilweise sogar mit Glasfaserkabeln verbunden, die auf dem Meeresgrund verlegt sind.

Quelle: Youtube (mit deutschen Untertiteln)

Das Video "A Journey To The Bottom Of The Internet" (mit deutschen Untertiteln) zeigt anschaulich, dass viele der Glasfaserkabel zur Verbindung der Teil-Netze auf dem Meeresgrund liegen und wie sie verlegt werden.

Internet Exchange Points (IX)

Damit nicht von jedem Autonomous System sehr viele Verbindungen zu anderen AS eingerichtet werden müssen, bündeln Internet Exchange Points (IX) die Verbindungen zu einzelnen AS und ermöglichen so den direkten Datenaustausch zwischen den betreffenden Teil-Netzen.  (Internet Echange Points in der Schweiz: Internet Exchange Directory) 

Internet Service Providers (ISP)

Einzelne Personen, Haushalte und Unternehmen, die kein eigenes AS betreiben, müssen den Zugang zum Internet bei einem Internet Service Provider (ISP) abonnieren.

Einige ISPs sind auch Betreiber eines AS. Die anderen ISPs verbinden sich mit einem (oder mehreren) AS, um ihren Kund*innen den Zugang zum Internet zu bieten.  (Internet Service Providers in der Schweiz: Alle Schweizer Internet Service Provider) 

Zugangsnetze (Access Networks)

in Bearbeitung ...

Netzneutralität (Net Neutrality)

Netzneutralität (net neutrality) ist ein Grundsatz für die Datenübertragung im Internet. Netzneutralität verlangt, dass die Betreiber von Teilnetzen (Autonomous Systems) und die Internet Service Providers (ISP) alle Daten gleich behandeln müssen, d.h. es dürfen bei der Übertragung keine Daten „ausgebremst“ aber auch keine Daten bevorzugt übertragen werden.

Quelle: Wir erklären Netzneutralität

Erklärvideo zum Thema "Netzneutralität"

Bedeutung in der Praxis (Beispiele)
  1. Ein Abo bei einem Internet Service Provider (ISP, Anbieter) umfasst auch ein Streaming-Angebot mit Filmen, Serien und Fernsehkanälen. Eine grosse Zahl von Abonnentinnen und Abonnenten nutzt aber ein "fremdes" Streaming-Angebot. Damit sein eigenes Streaming-Angebot bevorzugt benutzt wird, nimmt der ISP an seiner technischen Infrastruktur Veränderungen vor, die die Übertragung der Inhalte des "fremden" Streaming-Service verlangsamen und so dessen Qualität vermindern. Verletzung der Netzneutralität (?)
  2. Ein Gesetz verbietet den Zugriff auf die Website einer verbotenen rassistischen Organisation. Schweizer ISP sperren den Zugriff auf die betreffende Website, sodass ihre Kundinnen und Kunden die Website nicht mehr finden können. Verletzung der Netzneutralität (?)
Situation in der Schweiz (seit Januar 2021)

Am 22. März 2019 hat das Parlament das teilrevidierte Fernmeldegesetz (FMG) verabschiedet. Am 18. November 2020 hat der Bundesrat die revidierten Ausführungsbestimmungen zum FMG verabschiedet. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Das neue FMG schreibt für die Schweiz die Netzneutralität fest. Im Art. 12e (Offenes Internet) werden die Anbieterinnen von Internetzugängen verpflichtet, eine neutrale Datenübertragung zu gewährleisten:

Die Anbieterinnen von Internetzugängen übertragen Informationen, ohne dabei zwischen Sendern, Empfängern, Inhalten, Diensten, Diensteklassen, Protokollen, Anwendungen, Programmen oder Endgeräten technisch oder wirtschaftlich zu unterscheiden.

Im Beispiel A würde der ISP demnach gegen das neue FMG verstossen. Es sind allerdings Ausnahmen vorgesehen. Aber wenn die Anbieterinnen von Internetzugängen Daten bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln, müssen sie die Kundinnen und Kunden sowie die Öffentlichkeit darüber informieren.

Beispiel B betrifft eine der Ausnahmen. Die ISPs, die den Zugang zur betreffenden Website sperren, handeln korrekt.

Schlichtung bei Streitfällen

Bisher hat sich die Schlichtungsstelle Netzneutralität Streitfällen angenommen. Die Schlichtungsstelle hat ihre Tätigkeit auf Ende 2020 eingestellt.

Mit dem Inkrafttreten des neuen FMG ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) als fernmelderechtliche Aufsichtsbehörde für Netzneutralitätsfragen zuständig.

Die Funktionsweise des Internets

Einleitung

in Bearbeitung ...

Protokolle - Regeln für den Austausch von Datenpaketen (Protocols)

in Bearbeitung ...

Zusatzdienste

Domain Name System (DNS)

Eine E-Mail senden wir an einen Empfänger, indem wir dessen E-Mail-Adresse eingeben (z.B. bruno.wenk@fhgr.ch). Webseiten rufen wir auf, indem wir eine Web-Adresse (Uniform Resource Locator, URL) eingeben (z.B. opendata.swiss). Aber eigentlich ist doch die eindeutige IP-Adresse nötig (z.B. 212.35.60.35), um Datenpakete über das Internet an einen bestimmten Rechner zu senden? Es ist aber viel einfacher, sich Namen als Nummern zu merken. Das Domain Name System (DNS) hilft uns deshalb, die Namen der Rechner, die wir erreichen wollen (z.B. fhgr.ch, opendata.swiss) "im Hintergrund" automatisch in die betreffende eindeutige IP-Adresse umzusetzen. Der Dienst "nslookup" (name server look up) dient dazu, im Domain Name System die einem Server-Namen zugeordnete IP-Adresse zu finden und anzuzeigen. Beispiel: sunrise.ch

nslookup: IP-Adresse des Servers mit dem Namen "sunrise.ch"

Zugriff auf den Server "sunrise.ch" mit der IP-Adresse

Zugriff auf den Server "sunrise.ch" mit dem URL