Netzneutralität (net neutrality) ist ein Grundsatz für die Datenübertragung im Internet. Netzneutralität verlangt, dass die Anbieterinnen von Internetzugängen alle Datenpakete - unabhängig von Inhalt, Absender und Empfänger - gleich behandeln müssen; sie dürfen bei der Übertragung keine Datenpakete „ausbremsen“, aber auch keine Datenpakete bevorzugt übertragen.
Wir erklären Netzneutralität (https://youtu.be/4gEPLkino3A)
Am 22. März 2019 hat das Parlament das teilrevidierte Fernmeldegesetz (FMG) verabschiedet. Am 18. November 2020 hat der Bundesrat die revidierten Ausführungsbestimmungen zum FMG verabschiedet. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Das neue FMG schreibt für die Schweiz die Netzneutralität fest. Im Art. 12e (Offenes Internet) werden die Anbieterinnen von Internetzugängen verpflichtet, eine neutrale Datenübertragung zu gewährleisten:
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Die Anbieterinnen von Internetzugängen übertragen Informationen, ohne dabei zwischen Sendern, Empfängern, Inhalten, Diensten, Diensteklassen, Protokollen, Anwendungen, Programmen oder Endgeräten technisch oder wirtschaftlich zu unterscheiden.
Im Beispiel A würde der ISP demnach gegen das neue FMG verstossen. Es sind allerdings Ausnahmen vorgesehen. Aber wenn die Anbieterinnen von Internetzugängen Daten bei der Übertragung technisch oder wirtschaftlich unterschiedlich behandeln, müssen sie die Kundinnen und Kunden sowie die Öffentlichkeit darüber informieren.
Beispiel B betrifft eine der Ausnahmen. Die ISPs, die den Zugang zur betreffenden Website sperren, handeln korrekt.
Bisher hat sich die Schlichtungsstelle Netzneutralität Streitfällen angenommen. Die Schlichtungsstelle hat ihre Tätigkeit auf Ende 2020 eingestellt.
Mit dem Inkrafttreten des neuen FMG ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) als fernmelderechtliche Aufsichtsbehörde für Netzneutralitätsfragen zuständig.
Wie sieht die Situation in der EU aus? Wie in den USA? (z.B. Partner-, Gruppenarbeit)